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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform beatloop 1. Anbieter und Geltungsbereich 1.1. Anbieter dieser Plattform und Vertragspartner der Nutzer ist: beatloop – Lizenzfreie Musik ohne Abo Kaiserslauterer Str. 5 (Etage 2) 66123 Saarbrücken Deutschland Vertreten durch Lars Natus E-Mail: kontakt [ät] mail.beatloop.de Impressum: https://beatloop.de/impressum 1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Erwerb und die Nutzung von digitalen Inhalten, Musiktracks und Soundeffekten über die Plattform www.beatloop.de und deren Unterseiten. 1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, beatloop stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 2. Begriffsbestimmungen 2.1. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 2.2. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 2.3. Nutzer oder Kunde ist jede Person, die sich auf der Plattform registriert oder Inhalte erwirbt. 2.4. Inhalte sind die von beatloop bereitgestellten Musiktracks, Soundeffekte und vergleichbare digitale Inhalte. 3. Vertragsgegenstand und Leistungen von beatloop 3.1. beatloop stellt eine digitale Bibliothek mit Musik und Soundeffekten zur Verfügung. Der konkrete Umfang der verfügbaren Inhalte kann je nach erworbenem Paket variieren. 3.2. Mit Erwerb eines Zugangs erhält der Nutzer eine einfache, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der heruntergeladenen Inhalte im vereinbarten Umfang nach diesen AGB und den Lizenzbedingungen. 3.3. beatloop ist berechtigt, Inhalte jederzeit zu ändern, auszutauschen oder zu entfernen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn vermutete Rechte Dritter betroffen sind, wenn Plattformen Inhalte fälschlich beanstanden oder wenn Inhalte qualitativ überarbeitet werden müssen. Bereits rechtmäßig heruntergeladene Inhalte dürfen vom Nutzer weiterhin im Rahmen der eingeräumten Lizenz genutzt werden. 3.4. beatloop erweitert die Bibliothek regelmäßig. Ein Anspruch auf bestimmte Updates, bestimmte Häufigkeit oder eine bestimmte Anzahl neuer Inhalte besteht nicht. 3.5. Ein Abonnement wird nicht begründet. Der Zugang gilt für das jeweils erworbene Paket und für die Dauer des Angebots von beatloop. beatloop ist berechtigt, die Plattform insgesamt einzustellen. In diesem Fall bleiben bereits eingeräumte Lizenzen an bereits heruntergeladenen Inhalten bestehen. 4. Vertragsschluss 4.1. Die Darstellung der Inhalte auf der Plattform stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Erst die Bestellung des Nutzers ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. 4.2. Der Nutzer wählt das gewünschte Paket oder Produkt aus und durchläuft den Bestellprozess. Vor Absenden der Bestellung kann der Nutzer seine Angaben ändern und einsehen. 4.3. Durch Anklicken des entsprechenden Bestellbuttons gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot ab. Mit der Bestellabgabe bestätigt der Nutzer, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben. 4.4. Der Vertrag kommt zustande, wenn beatloop die Bestellung des Nutzers per E-Mail bestätigt oder den Zugang zu den digitalen Inhalten freischaltet. 4.5. Der Zugang zu den Inhalten wird in der Regel unmittelbar nach Zahlungseingang freigeschaltet. 5. Lizenzbedingungen 5.1. Mit Erwerb eines Zugangs erhält der Nutzer das Recht, die heruntergeladenen Inhalte zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt im Rahmen dieser AGB zu nutzen. 5.2. Erlaubt ist die Nutzung in eigenen privaten und kommerziellen Projekten des Nutzers. Dazu gehören insbesondere Online-Videos, Social Media Inhalte, Werbung, Podcasts, Präsentationen, Kundenprojekte, interne Unternehmenskommunikation und vergleichbare Medienprodukte. 5.3. Die Lizenz ist nicht exklusiv, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Die Lizenz gilt jeweils für den lizenznehmenden Nutzer bzw. das lizenznehmende Unternehmen, das beim Kauf angegeben wurde. 5.4. Die Weitergabe von Inhalten in roh zugänglicher Form an Dritte ist nicht gestattet. Zulässig ist nur die Weitergabe als Bestandteil eines Endprodukts, in dem die Musik nicht ohne Weiteres entnommen werden kann, zum Beispiel in einem fertigen Video, Podcast oder einer Werbespotdatei. 5.5. Nicht erlaubt sind insbesondere a) der Weiterverkauf oder die Weitergabe der Musik als eigenständiges Produkt b) die Vermietung der Musik c) die Nutzung der Musik zur Erstellung oder zum Betrieb eines ähnlichen Dienstes wie beatloop d) die Registrierung oder Anmeldung der Musik oder von damit erstellten Produktionen in Content Recognition oder Content ID Systemen von Plattformen wie YouTube, Facebook, Instagram, TikTok oder vergleichbaren Diensten e) die Nutzung der Musik bei Kabelweitersendungen oder linearen TV Ausstrahlungen, soweit hierfür eine gesonderte Rechteklärung erforderlich ist f) die Nutzung der Musik in öffentlich meldepflichtigen Veranstaltungen, zum Beispiel Theateraufführungen, Tanzveranstaltungen, Weihnachtsmärkten oder anderen von GEMA, SUISA, AKM oder vergleichbaren Verwertungsgesellschaften erfassten Events g) die massenhafte Weitergabe der Dateien innerhalb einer Organisation, wenn mehrere Standorte, Mandanten oder Kunden unabhängig voneinander die Musik verwenden sollen. Hierfür sind gesonderte Lizenzen erforderlich. 5.6. GEMA und andere Verwertungsgesellschaften a) beatloop bietet Inhalte an, die nach derzeitiger Rechtslage ohne Anmeldung bei der GEMA genutzt werden können, soweit die Nutzung in nicht meldepflichtigen Kontexten erfolgt. b) beatloop übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass für jede konkrete Nutzung des Nutzers keine Ansprüche von Verwertungsgesellschaften, Rechtsinhabern oder Plattformen erhoben werden. c) Der Nutzer ist verpflichtet, vor einer Nutzung in meldepflichtigen oder öffentlich aufgeführten Kontexten zu prüfen, ob eine Meldung bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft notwendig ist, und diese gegebenenfalls selbst vorzunehmen. d) Nutzungen in solchen Kontexten sind nicht von der Standardlizenz umfasst und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit beatloop. e) Eine generelle Zusicherung, dass bei jeder möglichen Nutzung keine Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (insbesondere GEMA, SUISA, AKM) entstehen, wird nicht erteilt. Die Prüfung der konkreten Nutzung obliegt allein dem Nutzer. 5.7. Verstößt der Nutzer gegen die Lizenzbestimmungen, ist beatloop berechtigt, den Zugang zu sperren, eine weitere Nutzung zu untersagen und entstandene Schäden geltend zu machen. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Verstößen gegen das Verbot der Content ID Registrierung mitzuwirken und unberechtigte Einträge wieder aufzuheben. 5.8. Löst der Nutzer entgegen Ziff. 5.5 eine Registrierung oder Rechtebeanspruchung in einem Content-Recognition-/Content-ID-System aus, ist er verpflichtet, diese unverzüglich zu widerrufen bzw. löschen zu lassen und beatloop auf Anforderung nachzuweisen, dass die Löschung erfolgt ist. Der Nutzer stellt beatloop von Schäden und Kosten frei, die aus einer solchen unberechtigten Registrierung entstehen. 6. Besondere Hinweise zu KI-basierten Inhalten 6.1. Ein Teil der von beatloop angebotenen Inhalte wird mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erzeugt oder nachbearbeitet. Aufgrund der Funktionsweise solcher Systeme kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Ähnlichkeiten mit bestehenden Werken entstehen oder dass Dritte Rechte behaupten. 6.2. beatloop prüft Inhalte vor der Freigabe nach bestem Wissen und wirtschaftlich zumutbar. Eine Garantie für vollumfängliche Freiheit von Rechten Dritter kann jedoch nicht übernommen werden. 6.3. Macht ein Dritter gegenüber dem Nutzer oder beatloop Ansprüche geltend, wird beatloop den betreffenden Inhalt sperren oder ersetzen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB. 7. Preise und Zahlung 7.1. Es gelten die auf der Plattform angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 7.2. Die Zahlung erfolgt über die auf der Plattform angebotenen Zahlungsarten, insbesondere Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln. 7.3. Der Zugang zu den Inhalten wird nach Zahlungseingang freigeschaltet. 8. Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten 8.1. Sofern der Nutzer Verbraucher ist, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. 8.2. Bei Verträgen über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht jedoch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Verbraucher a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und b) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert. 8.3. beatloop holt diese Zustimmung im Bestellprozess ein. Mit Beginn des Downloads oder mit Freischaltung der Inhalte erlischt das Widerrufsrecht. 8.4. Vor Beginn der Nutzung kann der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Maßgeblich ist die Widerrufsbelehrung, die beatloop dem Nutzer zur Verfügung stellt. 9. Haftung 9.1. Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. 9.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet beatloop nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 9.3. Die Haftung von beatloop für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, wird der Höhe nach auf den vom Nutzer für das jeweilige Paket gezahlten Preis begrenzt. 9.4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 9.5. Für Einschränkungen durch Plattformen mit Content ID Systemen oder vergleichbaren automatisierten Erkennungssystemen übernimmt beatloop keine Haftung. Dies gilt insbesondere für gesperrte Monetarisierung, eingeschränkte Sichtbarkeit oder fälschlich erhobene Ansprüche Dritter. 10. Rechte Dritter, Meldungen, Freistellung 10.1. Der Nutzer verpflichtet sich, beatloop unverzüglich zu informieren, wenn Dritte wegen einer Nutzung von beatloop Inhalten Ansprüche geltend machen. 10.2. Der Nutzer wird in einem solchen Fall alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um die Rechtsposition von beatloop nicht zu verschlechtern. 10.3. Soweit der Nutzer Inhalte entgegen diesen AGB nutzt, stellt er beatloop von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus dieser vertragswidrigen Nutzung entstehen. Dazu gehören angemessene Rechtsverteidigungskosten. 11. Sperrung und Beendigung 11.1. beatloop kann den Zugang des Nutzers sperren, wenn der Nutzer gegen diese AGB oder gegen wesentliche Lizenzpflichten verstößt. 11.2. Eine ordentliche Kündigung ist nicht erforderlich, da es sich nicht um ein laufendes Abonnement handelt. 12. Änderungen der AGB 12.1. beatloop behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies zur Anpassung an rechtliche, technische oder wirtschaftliche Entwicklungen erforderlich ist und den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden auf https://beatloop.de/tos veröffentlicht. Die geänderten AGB gelten als akzeptiert, wenn der Nutzer die Plattform nach Veröffentlichung weiterhin nutzt. 13. Support 13.1 Auskünfte unseres Supports (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) erfolgen unverbindlich und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie begründen keine weitergehenden Rechte und ersetzen keine rechtliche Beratung. Verbindlich für die Nutzung unserer Inhalte sind ausschließlich die jeweils gültigen AGB und Lizenzbedingungen. 14. Schlussbestimmungen 14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 14.2. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Nutzer und beatloop. 14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Diese Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ersetzt alle vorherigen Versionen und gilt für alle bestehenden und zukünftigen Nutzer von beatloop. Für bereits ausgestellte Lizenzen und heruntergeladene Inhalte gelten stets die jeweils aktuellen AGB und Lizenzbedingungen, abrufbar unter https://beatloop.de/tos. Letzte Aktualisierung: 11. November 2025.